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Angebotsbereich


Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII

SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

§ 2 Abs. 2 Ziffer 4 „Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen“
§ 34 „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“
§ 35a „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“

Angebotsgruppe

Lebensfeldersetzende erzieherische Hilfen in einer Einrichtung über Tag und Nacht nach § 35 a SGB VIII in Ausgestaltung von § 34 SGB VIII und §41SGB VIII

Vor der Aufnahme eines Kindes ist eine Hilfekonferenz mit möglichst allen Beteiligten erforderlich.

Wichtig ist für uns die Klärung folgender Punkte:


  • Situation und Problemlage des Kindes und der Familie

  • Zielsetzung der Unterbringung

  • Interessen, Vorlieben, Eigenschaften und Besonderheiten des Kindes

  • Elternarbeit, -kontakte und Beurlaubungen

  • Schulbesuch

  • Notwendige medizinische und therapeutische Maßnahmen

  • Aufgabenverteilung zwischen Einrichtung, Jugendamt und Eltern

  • Voraussichtliche Dauer der Unterbringung

Zielgruppe sowie Platzzahl des Angebotes

In unserer Wohngruppe Phoenix werden 9 Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts zwischen 12 und 18 Jahren mit bestehender oder drohender seelischer Behinderung und bei denen, aufgrund einer problembelasteten und überfordernden Lebenssituation, eine positive Entwicklung ihrer Fähigkeiten zu einer selbstbestimmten Lebensführung stark gefährdet erscheint, betreut.

Wir bieten 5 Wohnplätze nach §35a und 4 Wohnplätze nach § 34 SGB VIII an.

Im Folgenden werden wir alternierend manchmal von Kindern oder Jugendlichen sprechen, gemeint sind aber immer beide Altersgruppen. Gleiches gilt für die Wortwahl Betreute, Betreuer, Kollegen oder Mitarbeiter, gemeint sind immer beide Geschlechter.