Angebotsbereich
Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII
SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
§ 2 Abs. 2 Ziffer 4 „Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen“§ 34 „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“
§ 35a „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“
Angebotsgruppe
Lebensfeldersetzende erzieherische Hilfen in einer Einrichtung über Tag und Nacht nach § 35 a SGB VIII in Ausgestaltung von § 34 SGB VIII und §41SGB VIIIVor der Aufnahme eines Kindes ist eine Hilfekonferenz mit möglichst allen Beteiligten erforderlich.
Wichtig ist für uns die Klärung folgender Punkte:
- Situation und Problemlage des Kindes und der Familie
- Zielsetzung der Unterbringung
- Interessen, Vorlieben, Eigenschaften und Besonderheiten des Kindes
- Elternarbeit, -kontakte und Beurlaubungen
- Schulbesuch
- Notwendige medizinische und therapeutische Maßnahmen
- Aufgabenverteilung zwischen Einrichtung, Jugendamt und Eltern
- Voraussichtliche Dauer der Unterbringung